Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung ist schon für wenige Euro zu erhalten und bietet einen umfassenden Schutz. Beim Abschluss dieser Versicherung ist aber nicht der Preis ausschlaggebend, sondern die festgelegten Vertragsbedingungen.

Durch die gesetzliche Krankenversicherung wird in allen EU-Staaten eine Grundversorgung im ambulanten Bereich garantiert. Falls es spezielle Sozialversicherungsabkommen gibt, wird durch die gesetzliche Krankneversicherung auch ein Teil der Krankenhauskosten übernommen. Zu beachtem: Es wird nur eine Summe erstattet, mit der auch bei einer inländischen Behandlung rechnen sollte. Ist die ausländische Behandlung teurer, muss der Versicherte die Differenz selbst bezahlen. Aus diesem Grunde lohnt sich schon eine Auslandskrankenversicherung, falls ein Urlaub innerhalb der EU stattfindet. Erst recht unerlässlich wird sie bei den Reisen in Länder, die sich außerhalb der EU befinden – oder in Länder wie Thailand oder Ägypten, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Dann hat man keinerlei Ansprüche an die gesetzliche Krankenversicherung, falls man im Urlaub krank wird. Ebenfalls gilt: Durch die gesetzliche Krankenversicherung wird kein kostspieliger Krankentransport in die Heimat finanziert. Eine Auslandskrankenversicherung wird in der Regel für ein Jahr abgeschlossen, in den Folgejahren verlängert sich die Police automatisch. Ab schon 6 Euro besteht die Möglichkeit sich als Einzelperson zu versichern, im Rentenalter muss man Alterszuschläge einkalkulieren. Für Familien gibt es eine Auslandskrankenversicherung ab 15 Euro.

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Unfallversicherung:

Unfälle können immer passieren. Davor kann sich in der Regel niemand schützen. Durch die gesetzliche Unfallversicherung ist jeder Arbeitnehmer bei Unfällen, die am Arbeitsplatz, auf dem Weg ins Büro sowie auf dem Nachhauseweg passieren, automatisch versichert.Mit Unfallgefahren sollte man aber sehr viel häufiger in der Freizeit und zu Hause rechnen. In Deutschland passieren jährlich ca. 8 Mio. Unfälle. Zwei von drei Unfällen passieren zu Hause oder in der Freizeit, das bedeutet, ohne gesetzlichen Unfallschutz. Durch Abschluss einer Unfallversicherung ist es möglich, wenigstens die Folgen eines Unfalls finanziell abzusichern. Die private Unfallversicherung sichert weltweiten Schutz. In diesem Fall ist es unwichtig, ob ein Unfall in der Freizeit , oder während der Arbeit passiert.

Kinder haben grundsätzlich noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch nicht möglich. Aus diesem Grunde bildet die Unfallversicherung die einzige Möglichkeit, durch die Kinder günstig gegen Folgen von Unfällen abgesichert werden können.

Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung:

Durch die Unfallversicherung wird eine festgelegte hohe Invaliditätssumme bei Auftreten eines Unfalles gesichert, unabhängig von einer Berufsunfähigkeit. Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine festgelegte regelmässige Rentenzahlung bei Krankheit und Unfall gesichert, falls wegen dieses Versicherungsfalls der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.