Gesetzliche Krankenversicherung - wer entscheidet welche Leistungen kostenlos erhältlich sind

Über die Aufnahme von medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in das Leistungsspektrum der GKV entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA.

Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt sich zusammen aus:

  • 5 Vertretern der Krankenkassen aus dem GKV-Spitzenverband
  • 5 Vertretern der Leistungserbringer (vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft).
  • 3 Unparteiische Mitglieder, von denen einer Vorsitzender des Ausschusses ist. Über die drei Unparteiischen müssen sich die oben genannten Organisationen einigen, andernfalls werden sie vom Bundesministerium für Gesundheit ernannt. 
  • jeweils bis zu 5 Patientenvertreter nehmen an Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teil (ohne Stimmrecht). diese werden z.B. vom Deutschen Behindertenrat, der BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband benannt.

Wer gerne eine komplette Liste aller abgelehnten Methoden einsehen möchte, findet diese hier. Bitte in den jeweiligen Richtlinien PDFs nach Anhang 2 runterscrollen.

 
 

Der Gemeinsame Bundes- 
ausschuss dokumentiert seine Arbeit sehr gut im Internet.
Über die Website: 
www.g-ba.de werden alle Informationen über beteiligte Personen, aktuelle Sitzungen und Entscheidungen veröffentlicht.

Eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit ist damit sehr gut möglich