

Über die Aufnahme von medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in das Leistungsspektrum der GKV entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA.
Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt sich zusammen aus:
Wer gerne eine komplette Liste aller abgelehnten Methoden einsehen möchte, findet diese hier. Bitte in den jeweiligen Richtlinien PDFs nach Anhang 2 runterscrollen.
Der Gemeinsame Bundes-
ausschuss dokumentiert seine Arbeit sehr gut im Internet.
Über die Website:
www.g-ba.de werden alle Informationen über beteiligte Personen, aktuelle Sitzungen und Entscheidungen veröffentlicht.
Eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit ist damit sehr gut möglich