

Zunächst handelt es sich bei der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung um zwei gleichwertige Alternativen, die beide die wesentliche Funktion haben, das Kostenrisiko im Zusammenhang mit Erkrankungen sowie der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes abzusichern. Allerdings unterscheiden sich beide Versicherungsvarianten in einigen wesentlichen Punkten.
Zu diesen Punkten gehört, dass die gesetzliche Krankenversicherung einerseits nahezu jedem offen steht und zudem zum überwiegenden Teil pflichtversicherte Mitglieder hat. Im Gegensatz dazu kennt die private Krankenversicherung nur freiwillige Mitglieder, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Zudem arbeitet die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Umlageverfahren.
Das bedeutet, dass die Beiträge als pauschaler Satz vom monatlichen Einkommen berechnet werden und Mitglieder, die ein höheres Einkommen erzielen und somit auch höhere Beiträge zahlen, die Kosten mittragen, die Mitglieder mit geringerem oder ohne Einkommen verursachen. Die private Krankenversicherung beruht auf dem Anwartschaftsdeckungsverfahren und ermittelt die Beitragshöhe individuell anhand des Risikopotenzials.
Für die Ermittlung der Beitragshöhe sind somit nicht das Einkommen, sondern vielmehr die Kosten entscheidend, die der Versicherungsnehmer voraussichtlich verursachen wird und die sich durch Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder gewünschtem Leistungsumfang begründen. Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht in der Art der Abrechnung. Die gesetzliche Krankenversicherung agiert nach dem Sachleistungsprinzip. Die erbrachten Leistungen, die durch den Regelkatalog vorgegeben sind und ausreichend, aber wirtschaftlich und zweckmäßig sein müssen, werden unmittelbar mit demjenigen abgerechnet, der die Leistungen erbracht hat. Insofern kann der Versicherte auch nur die Ärzte und Krankenhäuser aufsuchen, mit denen die Krankenkasse einen Behandlungsvertrag abgeschlossen hat.
Die private Krankenversicherung arbeitet nach dem Kostenerstattungsprinzip, erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten also rückwirkend an den Versicherungsnehmer. Nimmt ein Versicherungsnehmer Leistungen in Anspruch, wird er zum Vertragspartner desjenigen, der die Leistungen erbringt. Damit begründet sich die freie Arztwahl in der privaten Krankenversicherung, da ein Vertrag zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse nicht vonnöten ist.
Da es sich bei der privaten Krankenversicherung um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt, ist der staatliche Einfluss auf Leistungsangebot und Vertragsgestaltung begrenzt.
Das heißt zum einen, dass die private Krankenversicherung deutlich mehr Leistungen anbieten kann und zeitgleich ihre Kunden durch ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis überzeugen muss, um sich gegenüber den Mitbewerbern behaupten zu können. Zum anderen ergibt sich die Konsequenz, dass die abgesicherten Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer hinweg vertraglich garantiert sind, der Versicherte also bei einer privaten Krankenversicherung nicht befürchten muss, dass Leistungen ohne Weiteres gekürzt oder gestrichen werden.