Was genau sind IGeL Leistungen?

Zunächst einmal: was sind sie nicht? IGeL-Leistungen sind nie Notfallleistungen!

Weiterhin sind die Krankenkassen vom Gesetzgeber verpflichtet: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen und wirtschaftlichen sinnvollen Untersuchungen und Behandlungen. 

Dies sei schon mal vorweggestellt um die Sorge hier würde sich eine Zweiklassenmedizin anbahnen etwas abzumildern.

Erst seit 1998 extistieren IGeL Leistungen. Vorher war es Ärzten untersagt, kostenpflichtige Leistungen in ihrer Praxis anzubieten.

Eine vollständige Liste aller IGel Leistungen lässt sich nicht erstellen. Manche Angebote sind wissenschaftlich kaum erforscht oder sogar von unabhängigen Instituten als nicht sinnvoll beurteilt worden. Jeder Arzt kann Zusatzleistungen anbieten, die er entweder selbst entwickelt oder von Firmen übernommen hat, die sich auf IGeL-Leistungen spezialisiert haben. 

Infoblatt der gesetzlichen Krankenkassen
Umfrage der AOK

Von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen wird die Qualität der meisten IGeL als gering bewertet. So findet sich in einem Infoblatt des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) das Zitat "Insofern besteht bei IGeL ein hohes Risiko, unzureichend geprüfte, risikoreiche und/oder nutzlose medizinische Leistungen zu erhalten." 
Oder auch "Für die meisten der als IGeL angebotenen Untersuchungen ist keineswegs sicher, dass sie mehr Nutzen als Schaden nach sich ziehen. Dies gilt ganz besonders für so genannte „Vorsorge“-Untersuchungen". 
Noch deutlicher wird es in einer Umfrage der AOK (Interpretation der Ergebnisse): "Das Verhältnis Arzt-Patient leidet unter diesem Spannungsfeld zwischen Ethik und Monetik"

www.igel-umfrage.de

Von Seiten der Ärzte, namentlich der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) wird dies ganz anders gesehen.

Das aufgrund kritischer Berichterstattung etwas angekratzte Image der IGeL versucht man durch Marketing-Strategien aufzubessern. So wird z.B. versucht, den etwas stachelig klingenden Namen IGel durch eine andern positiver klingenden Begriff zu ersetzen. Zitat: "Ein neuer positiver Name kann das Image wertiger Wunschleistungen beim Patienten vielleicht befördern" (www.igel-umfrage.de)

Grob lassen sich die IGeL Leistungen in drei Gruppen einteilen

  • Leistungen, die weder Krankenbehandlung noch Früherkennung sind und deshalb generell nicht Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sein können. Beispiele hierfür sind Sportuntersuchungen, Impfungen vor Fernreisen oder auch die Entfernung von Tätowierungen.
  • Leistungen, für die der G-BA (s. Seite: wer entscheidet) oder seine Vorgänger einen negativen Beschluss gefasst haben. 
    Für solche Leistungen wurde also festgestellt, dass sie keinen medizinischen Nutzen haben, nicht notwendig sind und/oder nicht als wirtschaftlich angesehen werden. Beispiele sind die Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie bei Krebserkrankungen oder die Magnetfeldtherapie bei orthopädischen Diagnosen. 
  • Leistungen, für die im G-BA bisher kein (positiver) Beschluss gefasst worden ist.